Renate Künast: Wie viel Hass ist noch Meinung?

Das Fazit

Die Frage, ob schwerste Beleidigungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und Politiker diese deswegen aushalten müssten, klärt letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht erst Anfang 2022: Auch Mandatsträger, die sich schließlich für Staat und Gesellschaft enga-gierten, haben Anspruch auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte.

Das Urteil gilt als wegweisend für den Schutz der Persönlichkeitsrechte auch auf den Kanälen sozialer Medien.