Die Frage, ob schwerste Beleidigungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und Politiker diese deswegen aushalten müssten, klärt letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht erst Anfang 2022: Auch Mandatsträger, die sich schließlich für Staat und Gesellschaft enga-gierten, haben Anspruch auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte.
Das Urteil gilt als wegweisend für den Schutz der Persönlichkeitsrechte auch auf den Kanälen sozialer Medien.